Service / Vorsorgevollmacht

Wissen Sie eigentlich was eine notarielle Vorsorgevollmacht ist?

Wer braucht sie?
Jeder von uns, der durch einen Unfall oder Schlaganfall oder im vorgerückten Alter geschäftsunfähig, gebrechlich oder pflegebedürftig wird; aber auch derjenige, bei dem der Verstand einfach nicht mehr mitmacht.

Warum braucht man sie?
Weil der Geschäftsunfähige und u.U. auch der Gebrechliche keine rechtsgeschäftlichen Erklärungen mehr abgeben kann, z.B. gegenüber dem Arzt , dem Krankenhaus, der Bank und auch nicht beim Notar. Er kann nicht mehr wirksam sein Einverständnis in eine Operation erklären. Er kann auch keinen Altenpflegeheimvertrag schließen. Er ist für die Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens auf andere angewiesen.

Was ist mit denen, die keine Vorsorgevollmacht erteilt haben?
Die erhalten gegebenenfalls vom Gericht einen Betreuer. Das kann ein naher Verwandter sein - aber auch ein Rechtanwalt oder ein Betreuungsverein, wie z.B. der Sozialdienst katholischer Frauen. Der Betreuer vertritt den Betroffenen rechtsgeschäftlich bzw. unterstützt ihn und kostet Geld!

Warum Vorsorgevollmacht?
In den meisten Fällen wird ein Betreuer nicht bestellt, wenn der Betroffene rechtzeitig jemanden mit einer Vorsorgevollmacht ausgestattet hat.

Wem erteilt man die Vorsorgevollmacht?
Dem Ehegatten, dem Lebenspartner, Kindern oder anderen, denen man vertraut.

Warum notariell?
Der Notar ist ggfs. Beweis für die Geschäftsfähigkeit bei der Erteilung. Wenn es um Grundstücksangelegenheiten geht, ist sie zwingend erforderlich. Zudem ist die Rechtsberatung durch den Notar mit der Gebühr für die Beurkundung abgegolten.

Was kostet die Vorsorgevollmacht?
Je nach Wert des Vermögens.