Arbeitsrecht
Wir vertreten ganz bewusst sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer und Betriebsräte im gesamten Arbeitsrecht. In einem gut laufenden Unternehmen sind die Interessen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichgerichtet. Wo dies nicht mehr der Fall ist, muss aber auch die Bereitschaft bestehen, die eigenen Interessen entschieden zu vertreten. Durch unsere Tätigkeit kennen und verstehen wir die Sicht- und Denkweise beider Seiten und können diese für unsere Mandanten nutzbar machen.
Rechtsberatung für Arbeitgeber
Als Arbeitgeber werden Sie mit verschiedenen individual- und kollektivarbeitsrechtlichen Angelegenheiten konfrontiert.
Hier gilt es bereits bei der Gestaltung von
· Arbeitsverträgen,
· Altersteilzeitverträgen,
· Geschäftsführeranstellungsverträgen,
· Dienstwagenvereinbarungen,
· Vereinbarungen über sonstige Betriebsmittel,
· Fortbildungsverträgen
· etc.
Konfliktpotenzial zu erkennen und diesem entgegenzuwirken.
Im laufenden Betrieb helfen wir Ihnen Schwierigkeiten mit dem Betriebsrat und/oder Gewerkschaften zu vermeiden und eine erfolgreiche Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zu schaffen. Wir unterstützen Sie bei betriebsverfassungsrechtlichen Fragen oder bei der Verhandlung von Betriebsvereinbarungen.
Bei individuellen oder der Betriebsumstrukturierung geschuldeten Kündigungen begleiten wir Sie von der strategischen Vorbereitung bis zur gerichtlichen Auseinandersetzung. Wir verhandeln und gestalten für Sie Aufhebungs- bzw. Abwicklungsverträge.
Im Bereich von Unternehmenstransaktionen wie Unternehmenskäufen, Betriebsübergängen und In- oder Outsourcing übernehmen wir für Sie die arbeitsrechtliche Due Diligence sowie die Ausgestaltung der bestmöglichen Übernahme. Auch bei einer Unternehmensnachfolge und den damit einhergehenden arbeitsrechtlichen Fragen helfen wir Ihnen gerne.
Im Bereich der Umstrukturierung oder Sanierung kommt es immer wieder zu vermeidbaren Schwierigkeiten, da Fehler bei der Sozialauswahl, der Anhörung des Betriebsrats, eventuellen Massenentlassungsanzeigen oder sonstigen erforderlichen Formalien auch gegenüber der Bundesagentur für Arbeit begangen werden. Nicht zuletzt aufgrund unserer Erfahrung als Sanierer im Insolvenzbereich können wir Ihnen helfen, diese Schwierigkeiten zu vermeiden oder zu meistern.
Wir helfen Ihnen auch bei sozialversicherungsrechtlichen Fragen wie Scheinselbständigkeit, Sozialversicherungspflicht von Geschäftsführern oder mitarbeitenden Familienangehörigen. Wir begleiten Sie von der Betriebsprüfung bis zum evtl. Widerspruchverfahren und anschließender Klage vor dem Sozialgericht oder bei evtl. Statusfeststellungsverfahren vor der Clearingstelle.
Rechtsberatung für Arbeitnehmer
Im Falle einer Kündigung ist schnelles Handeln gefordert. Denn eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang bei dem zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden.
Auch im Vorfeld helfen wir Ihnen, Ihren Arbeitsplatz zu erhalten oder verhandeln für Sie eine Beendigung zu Ihren Bedingungen, üblicherweise unter Berücksichtigung einer angemessenen Abfindung, eines guten Zeugnisses und oftmals auch einer bezahlten Freistellung.
Neben der Kündigung geht es oft auch um
· den Abschluss und die Änderung des Arbeitsvertrags,
· Abmahnung,
· Versetzung,
· Urlaub,
· Lohn / Gehalt,
· Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle,
· Zeugnis,
· Befristung,
· Altersteilzeit,
· Elternzeit
· etc.
Aber auch Mobbing, Diskriminierung und Ansprüche aus dem AGG treten immer wieder auf ebenso typische gesundheitliche Probleme im Arbeitsleben, mit denen es umzugehen gilt.
Auch hierzu beraten und unterstützen wir Sie und finden für Sie den richtigen Weg.
Rechtsberatung für Betriebsräte
Um die Interessen der Arbeitnehmer gut vertreten zu können, ist es wichtig, deren Rechte zu kennen und angemessen durchsetzen zu können. Wir beraten Sie daher bei der Wahrnehmung Ihrer Unterrichtungs-, Erörterungs-, Informations-, Anhörungs- und Mitbestimmungsrechte in sozialen, personellen sowie wirtschaftlichen Angelegenheiten nach dem Betriebsverfassungsgesetz. Wir begleiten Sie auch bei der Beilegung von Meinungsverschiedenheiten vor der Einigungsstelle.
Ihre Ansprechpartnerin
Susann Schirmann
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Insolvenzrecht
Tel. 02992 / 9737-0
mail: [email protected]
Unsere Mitarbeiterin im Bereich Arbeitsrecht
Kristina Tschebanov
Tel. 02992 / 9737-11
mail: [email protected]