Insolvenzverwaltung
Wir kennen das Insolvenzverfahren von allen Seiten.
Sämtliche Mitglieder unseres Beraterteams sind nicht nur als Berater von Schuldnern und Gläubigern tätig, sondern werden auch bereits seit Jahren als Gutachter und Verwalter in Insolvenzverfahren bestellt. Auch im Rahmen der eigenverwalteten Insolvenzverfahren werden wir zum Sachwalter bestellt.
Zu den Aufgaben gehört insoweit:
- die Fortführung und ggf. Sanierung von Unternehmen
- die Prüfung von Sicherungsrechten (z.B. Eigentumsvorbehalte, Sicherungsabtretungen, Sicherungszessionen, etc.) die Verhandlung mit Gläubigern über diese
- die Geltendmachung und Durchsetzung von Anfechtungsansprüchen
- die Erarbeitung und Prüfung von Insolvenzplänen
- die Erarbeitung und Durchführung von Erwerberkonzepten
Wir verstehen das Insolvenzverfahren nicht als reines Abwicklungsverfahren, sondern sehen es auch als zweite Chance. Insolvenzrechtliche Regelungen können oftmals Sanierungs- und Restrukturierungsmöglichkeiten eröffnen, die außerhalb eines Insolvenzverfahrens nicht zur Verfügung stehen. So können Arbeitsplätze erhalten und Existenzen gesichert werden. Durch die Person des Insolvenzverwalters können oftmals auch scheiternde Verhandlungen mit Gläubigern und Kunden neu belebt werde.