Ordnungswidrigkeitenrecht
Wegen Falschparkens, Geschwindigkeitsübertretung, Abstandsunterschreitung, eines Rotlichtverstoßes oder anderer Ordnungswidrigkeiten (auch außerhalb des Verkehrsrechts) haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten?
Häufig lässt sich ein solcher wegen technischer oder formeller Fehler anfechten. Überlassen Sie uns gerne die Prüfung Ihres Bescheids, um Konsequenzen wie den Führerscheinentzug, eine MPU, Punkte in Flensburg oder die Zahlung eines Bußgelds zu vermeiden.
Bei Zweifeln an der Rechtmäßigkeit des Bescheides, beispielsweise im Hinblick auf technische Besonderheiten des Messverfahrens, schalten wir regelmäßig Sachverständige ein, die die vorgenommene Messung überprüfen. Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, die auch den Verkehrsrechtsschutz beinhaltet, wird Ihr Rechtsschutzversicherer die dafür entstehenden Kosten ebenfalls übernehmen. Auch dieser Aspekt wird von uns mit dem Rechtsschutzversicherer abgeklärt.
Ihr Ansprechpartner
Friedrich Schmidt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Tel. 02992 / 9737-0
mail: [email protected]
Unsere Mitarbeiterinnen im Bereich Ordnungswidrigkeitenrecht
Michaela Laskowski
Tel. 02992 / 9737-40
mail: [email protected]
Melissa Ileri
Tel. 02992 / 9737-22
mail: [email protected]