Wohnungseigentumsrecht
Wohnungseigentümergemeinschaften bergen ein nicht unerhebliches Konfliktpotential. An Fragen wie der Auswahl eines geeigneten Verwalters, der korrekten Hausgeldabrechnung oder der Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen scheiden sich häufig die Geister.
Zu unseren Mandanten gehören Eigentümer und Eigentümergemeinschaften sowie deren Verwalter, die auf einem gemeinsamen Grundstück Wohnungen oder Gewerbeeinheiten nutzen, welche nach den Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) aufgeteilt sind. Ebenso bearbeiten wir Fragen aus dem Bereich des Erbbaurechtes, das ebenfalls nach den Regelungen des WEG aufgeteilt werden kann.
Wir nehmen Ihre Interessen in diesem Bereich wahr und versuchen, Streitigkeiten möglichst langfristig und wirtschaftlich klug zu lösen und so weiteren Streit zu verhindern.
Sind Sie Investor, prüfen wir gerne auch vorab Ihre Vertragsunterlagen und weisen auf künftiges Konfliktpotential hin.
Zur Spezialmaterie, mit der sich Fachanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht befassen, gehört zudem das gesamte Maklerrecht und das Nachbarschaftsrecht.
Ihr Ansprechpartner
Ulrich Hardung
Rechtsanwalt
Notar mit dem Amtssitz in Marsberg
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Tel. 02992 / 9737-0
E-Mail: [email protected]
Unsere Mitarbeiterin im Bereich Wohnungseigentumsrecht
Kristina Tschebanov
Tel. 02992 / 9737-11
mail: [email protected]