Gläubigerberatung
Auch als gesundes Unternehmen kann man durch seine Kunden, Lieferanten oder Mitgesellschafter mit der Insolvenzordnung in Berührung kommen.
Diesen Risiken sollten Sie bereits führzeitig durch Vertragsgestaltungen begegnen.
Wir beraten Sie insoweit gerne in folgenden Fragen:
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Lieferbedingungen
- Vertragsgestaltung / Vertragsverhandlungen
- Durchsetzung von Rechten wie z.B. Eigentumsvorbehalten im Insolvenzverfahren ggf. auch als Lieferanten-Poolverwalter
- Durchsetzung von Forderungen im Insolvenzverfahren
- Vertretung in Gläubigerausschüssen
- Vermeidung und Abwehr von Anfechtungsansprüchen
- Abfassung von Gesellschaftsverträgen