Versicherungsrecht

Wer Versicherungsverträge abschließt, möchte sich gegen Schäden und den daraus entstehenden finanziellen Verlust absichern. Umso ärgerlicher ist es, wenn der Versicherer im Schadensfall die Zahlung verweigert. 

 

Wir beraten und vertreten vorwiegend Versicherungsnehmer in allen Fragen des vertraglichen Versicherungsrechtes, und zwar im Bereich der Personenversicherung (z.B. Berufsunfähigkeits-, Lebens- oder Unfallversicherung) ebenso wie im Bereich der Sachversicherung (z.B. Gebäude- oder Hausratversicherung). Auch im Haftpflichtrecht sind wir für Sie tätig.

 

Einwände des Versicherers können z.B. sein:

 

·         Das Risiko ist nicht versichert.

·         Es gab bei Vertragsabschluss Vorschäden, die nicht angegeben wurden.

·         Es wurden falsche Angaben bei der Gesundheitsprüfung gemacht.

·         Der Schaden wurde zu spät an den Versicherer gemeldet.

·         Der Schaden wurde nicht ausreichend belegt. 

·         u.v.a.m. 

 

Wir prüfen die Argumentation des Versicherers und setzen Ihre berechtigten Ansprüche durch – notfalls mit gerichtlicher Hilfe. 

Ihr Ansprechpartner

Ulrich Hardung

Rechtsanwalt
Notar mit dem Amtssitz in Marsberg
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Tel. 02992 / 9737-0
E-Mail: [email protected]