Sanierungsberatung / Restrukturierungsberatung
„Erfolgreiche Unternehmer sind aktive Krisenmanager, indem Sie dafür Sorge tragen, dass Krisen früh erkannt und auf geringer Eskalationsstufe bewältigt werden.“ (Dr. Volkard Emmerich)
Bereits am Begriff der Unternehmenskrise lässt sich erkennen, dass es vor einer Insolvenz bereits viele Punkte gibt, an denen man beginnen muss, entgegen zu wirken:
1. Stakeholderkrise
2. Strategische Krise
3. Produkt- und Absatzkrise
4. Erfolgskrise
5. Liquiditätskrise
6. Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung
Seit dem 01.01.2021 hat der Gesetzgeber mit § 1 StaRUG erstmals auch für Geschäftsführer von GmbHs und GmbH & Co. KGs eine Pflicht geschaffen, ein Frühwarnsystem einzurichten, um Entwicklungen, welche den Fortbestand des Unternehmens gefährden können, zu erkennen.
Wir stehen Ihnen gern zur Seite, nicht nur diese gesetzliche Pflicht zu erfüllen, sondern bereits vorher der Krise entgegenzuwirken.
Unser Beratungsangebot umfasst insoweit u.a. folgende Punkte:
- Erarbeitung Unternehmensstatus
- Organisationsberatung
- Verhandlungsführung mit Banken und Gläubigern
- Vorbereitung von und Unterstützung bei Restrukturierungen nach dem StaRUG (z.B. Erarbeitung von Restrukturierungsplänen)
- Vorbereitung und Beantragung von Schutzschirmverfahren
- Vorbereitung und Beantragung von Insolvenzverfahren (ggf. in Eigenverwaltung)
- Erarbeitung von Insolvenzplänen
Das am 01.01.2021 in Kraft getretene Gesetz zum Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen (StaRUG) ermöglicht, solange die Zahlungsunfähigkeit noch nicht vorliegt, unter gewissen Voraussetzungen eine präventive Restrukturierung außerhalb und vor einer Insolvenz.
Das Schutzschirmverfahren gem. § 270b InsO ist ein Insolvenzverfahren, mit dem Ziel der frühzeitigen Vorlage eines Insolvenzplans zur Sanierung von Unternehmen.
Die Eigenverwaltung ist eine im Insolvenzrecht (§§ 270 ff.) geregelte Möglichkeit für den Schuldner die Insolvenzmasse unter Aufsicht eines Sachwalters selbst zu verwalten. Hierdurch behält die Unternehmensführung weiterhin das Heft des Handelns in den eigenen Händen, um das Unternehmen zu erhalten und wieder auf gesunde Beine zu stellen.
Der Insolvenzplan bietet die Möglichkeit, die Befriedigung der Gläubiger, die Verwertung der Masse sowie die Verfahrensabwicklung und die Haftung des Schuldners abweichend von den Vorschriften der Insolvenzordnung zu regeln. Mit Sachverstand und Phantasie können so Gestaltungen gefunden werden, durch die sowohl das insolvente Unternehmen als auch die Gläubiger besser gestellt werden, als dies nach gesetzlichen Regelungen der Fall wäre.
Durch Kooperationspartner können wir auch bereits in früheren Krisenstadien Beratungen anbieten durch z.B.
- Einkaufsberatung
- Arbeitsablaufplanung
- Steueroptimierung